TemQ
KI & Datenschutz · 6 Minuten

KI-Verordnung: Was für KMU jetzt gilt

Seit Anfang August ist die KI-Verordnung allgemein anwendbar. Der Digital Omnibus hat kurz zuvor die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben – nicht aber die Pflichten, die kleine und mittlere Unternehmen im Alltag treffen.

Häufige Fragen

Hat der Digital Omnibus die KI-Verordnung verschoben?

Nein, nur einen Teil davon. Die allgemeine Anwendbarkeit ab dem 2. August 2026 bleibt bestehen. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.

Wir nutzen nur ChatGPT und Copilot im Büro. Betrifft uns das?

Ja, aber überschaubar. Sie sind dann Betreiber, nicht Anbieter. Die schweren Dokumentations- und Konformitätspflichten liegen beim Anbieter. Bei Ihnen bleiben die KI-Kompetenzpflicht, die Transparenzpflichten dort, wo Kunden mit KI interagieren, sowie die datenschutzrechtliche Ebene.

Was verlangt die KI-Kompetenzpflicht konkret?

Art. 4 KI-VO verpflichtet Unternehmen, für ein ausreichendes KI-Verständnis der Personen zu sorgen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag betreiben. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Praktikabel ist eine kurze Schulung zu Funktionsweise, Grenzen, Halluzinationen und internen Nutzungsregeln – mit Teilnehmerliste und Datum als Nachweis.

Können wir versehentlich zum Anbieter werden?

Ja. Wer ein KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, den Zweck wesentlich ändert oder ein bestehendes System erheblich modifiziert, kann in die Anbieterrolle rutschen – mit deutlich weitergehenden Pflichten. Das ist bei White-Label-Chatbots auf der eigenen Website ein realer Fall.

Passend dazu

← Alle Ratgeber-Artikel

KI-Einsatz im Unternehmen bewerten

30 Minuten Erstgespräch – kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.