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Datenschutz für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe verarbeiten täglich personenbezogene Daten, ohne dass es sich so anfühlt: Kundenadressen, Auftragshistorien, Baustellenfotos mit Personen darauf, Bewerbungen, Krankmeldungen. Ab 20 Beschäftigten mit Rechnerzugang ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht – viele Betriebe erfüllen diese Schwelle, ohne es zu wissen.

Typische Datenschutzthemen im Handwerk

Die Fragen, die mir Handwerksbetriebe aus der Region am häufigsten stellen.

Baustellenfotos

Sind Personen erkennbar, braucht es eine Einwilligung. Bei Gebäuden ohne Personen ist es in der Regel unproblematisch – die Grenze verläuft feiner, als man denkt.

WhatsApp im Betrieb

Praktisch, aber datenschutzrechtlich heikel, weil das Adressbuch übertragen wird. Es gibt Alternativen, die im Alltag genauso schnell funktionieren.

Handwerkersoftware

Jedes System, das Kundendaten verarbeitet, braucht einen AVV mit dem Anbieter und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.

Kundendaten & Fristen

Rechnungen zehn Jahre, Kontaktdaten ohne laufenden Auftrag deutlich kürzer. Ein Löschkonzept verhindert, dass alles ewig liegen bleibt.

Mitarbeiterdaten

Personalakten, Fahrtenbücher, GPS in Firmenfahrzeugen. Ortungssysteme sind ein eigenes Thema und brauchen eine saubere Rechtsgrundlage.

Website & Google

Kontaktformular, eingebettete Karte, Bewertungen. Google Fonts und eingebettete Videos gehören zu den häufigsten Abmahngründen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Kein langer Vorlauf, kein Overhead. Sie benennen mich – und wir starten sofort strukturiert.

1
Tag 0

Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten – persönlich, telefonisch oder per Video. Wir klären Betroffenheit, Umfang und Budget.

2
Tag 1

Bestellung & Meldung

Formale Bestellung nach Art. 37 DSGVO, Meldung an die Aufsichtsbehörde. Ab sofort rechtssicher.

3
Woche 1–6

Erstdokumentation & Gap-Analyse

VVT, AVV, TOMs, Datenschutzhinweise. Parallel die NIS-2-Betroffenheitsanalyse mit Maßnahmenplan.

4
Laufend

Betreuung & Reporting

Monatspauschale, Quartalsberichte, jährliches internes Audit, jährliche Schulung, NIS-2-Review.

Häufige Fragen

Darf ich Baustellenfotos auf Instagram posten?

Wenn Personen erkennbar sind, brauchen Sie deren Einwilligung. Fotos von Gebäuden und Gewerken ohne erkennbare Personen sind meist unkritisch. Bei Kundenobjekten kommt hinzu, ob sich daraus Rückschlüsse auf die Person ergeben – zum Beispiel über eine sichtbare Hausnummer.

Ist WhatsApp im Betrieb erlaubt?

Für die berufliche Nutzung ist es problematisch, weil Kontaktdaten aus dem Adressbuch an den Anbieter übertragen werden – auch die von Personen, die dem nicht zugestimmt haben. Es gibt datenschutzkonforme Messenger, die genauso schnell sind.

Zählen Minijobber bei den 20 Personen mit?

Ja. Es kommt nicht auf Vollzeitstellen an, sondern auf die Zahl der Köpfe, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten am Rechner arbeiten. Drei Teilzeitkräfte im Büro zählen wie drei Personen.

Was kostet die Betreuung für einen Handwerksbetrieb?

Als monatliche Pauschale, gestaffelt nach Betriebsgröße. Im Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Kalkulation – ohne Stundensätze und ohne Nachverhandlung bei jedem Anruf.

Passend dazu

Datenschutz ohne Fachchinesisch?

Ich erkläre es so, wie es im Betrieb tatsächlich ankommt. 30 Minuten, kostenlos.