Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO verpflichtet den Datenschutzbeauftragten zur Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten. Der praktische Grund ist ein anderer: Die häufigste Ursache für Datenschutzverletzungen ist kein technischer Defekt, sondern eine falsch adressierte E-Mail.
Zugeschnitten auf die Rollen im Unternehmen, nicht als Standardvortrag.
Präsenzschulungen führe ich in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld, Erkelenz und Düsseldorf ohne Fahrtkostenaufschlag durch. Bei verteilten Standorten oder Teilzeitkräften in unterschiedlichen Schichten ist der Online-Termin meist die praktikablere Lösung – zwei Durchläufe an einem Tag sind kein Problem.
Monatliche All-inclusive-Pauschale nach Unternehmensgröße. Transparent im kostenlosen Erstgespräch, ohne Kleingedrucktes.
Erfüllung der gesetzlichen Bestellungspflicht – für kleine Betriebe ohne NIS-2-Betroffenheit.
Alle datenschutzrelevanten Aufgaben vollständig in externer Hand.
All-inclusive für Unternehmen mit NIS-2-Betroffenheit oder erhöhtem Sicherheitsbedarf.
Alle Pakete als monatliche All-inclusive-Pauschale, Initialkosten separat und transparent ausgewiesen. Die konkrete Einordnung hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und NIS-2-Betroffenheit ab – Sie erhalten im Erstgespräch eine schriftliche Kalkulation inklusive Entwurf des Bestellungsvertrages, Angaben zu Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich beim Eintritt neuer Beschäftigter und nach wesentlichen Änderungen der Datenverarbeitung. Nach einem Vorfall ist eine gezielte Nachschulung sinnvoll.
Ja, bei einer Basisschulung funktioniert das gut – online sogar besser als in Präsenz, weil sich Fragen im Chat parallel klären lassen. Für rollenspezifische Vertiefungen sind kleinere Gruppen sinnvoller.
Im Full-Service-Paket und im Paket DSGVO + NIS-2 ist eine Jahresschulung für alle Beschäftigten enthalten. Im Basis-Paket lässt sie sich einzeln beauftragen.
Wenn Sie das Datum nicht auf Anhieb nennen können, fehlt vermutlich auch der Nachweis.