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Datenschutz für Verwaltungsbetriebe und Dienstleister

In verwaltungsnahen Betrieben laufen alle personenbezogenen Daten des Unternehmens zusammen: Beschäftigtendaten, Bewerbungen, Kundenakten, Lohnabrechnungen, Korrespondenz. Das macht die Datenschutzorganisation nicht komplizierter als anderswo – aber sie muss sitzen, weil bei einem Vorfall gleich mehrere Personengruppen betroffen sind.

Typische Datenschutzthemen

Die Punkte, an denen es in Verwaltungsbetrieben mit rund 30 Beschäftigten regelmäßig hakt.

Beschäftigtendaten

Personalakten, Krankmeldungen, Lohnabrechnungen, Zeiterfassung. Wer hat Zugriff, wie lange wird aufbewahrt, was passiert nach dem Austritt?

Bewerbungsverfahren

Abgelehnte Bewerbungen dürfen nur wenige Monate aufbewahrt werden. In der Praxis liegen sie oft jahrelang im Postfach der Personalabteilung.

Zugriffsrechte

Gewachsene Berechtigungen sind der Klassiker: Wer einmal Zugriff bekam, behält ihn – auch nach dem Abteilungswechsel.

Homeoffice & mobiles Arbeiten

Private Endgeräte, Papierakten in der Wohnung, Videokonferenzen mit Personalbezug. Braucht eine schriftliche Regelung, keine mündliche Absprache.

Auftragsverarbeitung

Lohnbüro, Steuerberater, Cloud-Speicher, Dokumentenmanagement, Aktenvernichter – jeder braucht einen AVV nach Art. 28 DSGVO.

Aufbewahrung und Löschung

Zehn Jahre für Buchungsbelege, sechs für Lohnunterlagen, wenige Monate für Bewerbungen. Ein Löschkonzept bringt Ordnung in diese Fristen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Kein langer Vorlauf, kein Overhead. Sie benennen mich – und wir starten sofort strukturiert.

1
Tag 0

Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten – persönlich, telefonisch oder per Video. Wir klären Betroffenheit, Umfang und Budget.

2
Tag 1

Bestellung & Meldung

Formale Bestellung nach Art. 37 DSGVO, Meldung an die Aufsichtsbehörde. Ab sofort rechtssicher.

3
Woche 1–6

Erstdokumentation & Gap-Analyse

VVT, AVV, TOMs, Datenschutzhinweise. Parallel die NIS-2-Betroffenheitsanalyse mit Maßnahmenplan.

4
Laufend

Betreuung & Reporting

Monatspauschale, Quartalsberichte, jährliches internes Audit, jährliche Schulung, NIS-2-Review.

Häufige Fragen

Wir haben rund 30 Mitarbeitende in der Verwaltung – brauchen wir einen DSB?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. § 38 BDSG greift ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung befasst sind. In einem Verwaltungsbetrieb erfüllt das praktisch jeder Arbeitsplatz mit Rechnerzugang – Teilzeitkräfte eingeschlossen.

Können wir die Aufgaben vollständig abgeben?

Ja, das ist der Regelfall. Was intern bleiben muss, ist eine benannte Kontaktperson, die Fragen kanalisiert und mir Zugang zu Auskünften verschafft – erfahrungsgemäß eine bis zwei Stunden pro Monat.

Wie greifen DSGVO und NIS-2 bei uns ineinander?

Die Dokumentation überlappt erheblich: Risikoanalyse, Zugriffskonzepte, Schulungen und Vorfallbehandlung werden von beiden Regelwerken gefordert. Wenn beides in einer Hand liegt, wird jedes Dokument einmal erstellt und für beide Zwecke verwendet.

Führen Sie auch Audits im Haus durch?

Ja, mindestens ein internes Audit pro Jahr mit Ergebnisprotokoll. Bei Verwaltungsbetrieben ist der Vor-Ort-Termin besonders aufschlussreich, weil sich viel an Aktenaufbewahrung, Bildschirmsituation und Druckerbereichen zeigt.

Passend dazu

Alle Datenschutzaufgaben in externe Hände?

Genau dafür ist das Full-Service-Paket gemacht. Sprechen wir 30 Minuten darüber.