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Datenpanne & Notfall · 5 Minuten

Datenpanne: die ersten 72 Stunden

Eine falsch adressierte E-Mail, ein verlorenes Notebook, ein verschlüsselter Server. Ab dem Moment, in dem Sie davon erfahren, läuft eine Frist. Dieser Ablaufplan hält die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge fest.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die 72-Stunden-Frist genau?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Unternehmen hinreichende Gewissheit über den Vorfall hat – nicht erst, wenn alle Details geklärt sind. Kenntnis eines Beschäftigten wird dem Unternehmen zugerechnet. Deshalb ist die interne Meldekette der kritische Punkt: Wenn ein Vorfall drei Tage in einem Postfach liegt, ist die Frist bereits verstrichen.

Was, wenn ich nach 72 Stunden noch nicht alles weiß?

Dann melden Sie trotzdem. Art. 33 Abs. 4 DSGVO erlaubt ausdrücklich eine schrittweise Meldung. Eine unvollständige fristgerechte Meldung ist deutlich besser als eine vollständige verspätete.

Ist jede Datenpanne meldepflichtig?

Nein. Meldepflichtig ist sie nur, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Dokumentationspflichtig ist dagegen jeder Vorfall – auch der, den Sie nach Prüfung nicht melden. Diese interne Dokumentation nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO wird bei Prüfungen regelmäßig verlangt.

Wer meldet bei einer Ransomware-Attacke – DSGVO oder NIS-2?

Gegebenenfalls beides, und an unterschiedliche Stellen. Die DSGVO-Meldung geht an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, die NIS-2-Meldung an das BSI mit einer Erstmeldung binnen 24 Stunden. Die Fristen laufen parallel, nicht nacheinander.

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