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Verträge & Dokumentation · 5 Minuten

Wann brauche ich einen AV-Vertrag?

Fast jedes Unternehmen hat Dienstleister, die mit Kundendaten arbeiten. Für einen Teil davon brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung – für einen anderen Teil ausdrücklich nicht. Wie Sie die beiden Gruppen auseinanderhalten.

Häufige Fragen

Reicht ein AV-Vertrag per Klick im Kundenkonto aus?

Ja. Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt neben der Schriftform ausdrücklich das elektronische Format zu. Wichtig ist, dass Sie die zugestimmte Fassung samt Datum abspeichern – ein Link auf die Website des Anbieters ist kein Nachweis, weil sich der Inhalt dort jederzeit ändern kann.

Brauche ich einen AV-Vertrag mit meinem Steuerberater?

In der Regel nein. Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer werden aufgrund eigener gesetzlicher Berufspflichten tätig und sind damit selbst Verantwortliche, nicht weisungsgebundene Auftragsverarbeiter. Für die Übermittlung an sie brauchen Sie eine Rechtsgrundlage, aber keinen AVV.

Was passiert, wenn ein AV-Vertrag fehlt?

Das Fehlen ist ein eigenständiger Verstoß nach Art. 28 i. V. m. Art. 83 Abs. 4 DSGVO – unabhängig davon, ob mit den Daten etwas passiert ist. Aufsichtsbehörden fragen AV-Verträge regelmäßig als Erstes ab, weil sie sich schnell prüfen lassen.

Muss ich jeden Subunternehmer meines Dienstleisters kennen?

Sie müssen ihn nicht persönlich kennen, aber Sie müssen wissen, dass es ihn gibt. Der AVV muss regeln, ob Unterauftragsverarbeiter zulässig sind und wie Sie über Wechsel informiert werden. Diese Liste sollten Sie mindestens einmal jährlich durchsehen – dort verstecken sich die meisten Drittlandtransfers.

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